Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.04.2025
Löschungsankündigung
11.04.2025
Löschungsankündigung
12.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2024
Sonstiges
19.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2022
Eröffnungen
16.08.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
15.08.2022
Sicherungsmaßnahmen
17.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.05.2020 bis zum 31.12.2020
28.05.2020
Neueintragungen